
Immobilienkauf in Spanien – Rechtssicher mit deutschsprachiger Rechtsanwältin
Immobilienkauf in Spanien mit Anwalt – Rechtliche Begleitung für deutschsprachige Käufer
Der Kauf einer Immobilie in Spanien unterscheidet sich grundlegend vom deutschen Rechtssystem. Anders als in Deutschland übernimmt der spanische Notar keine rechtliche Prüfung im Interesse des Käufers und veranlasst auch nicht die Umschreibung im Grundbuch.
Wer in Spanien eine Wohnung, Finca oder Villa erwirbt, trägt das Risiko selbst, es sei denn, er lässt sich anwaltlich begleiten.
Ich unterstütze deutschsprachige Mandanten beim Immobilienkauf in ganz Spanien, mit besonderem Schwerpunkt auf Mallorca und Nordspanien, von der ersten Vertragsprüfung bis zur finalen Grundbucheintragung.
Als deutsche Rechtsanwältin und spanische Abogada verbinde ich beide Rechtssysteme und sorge für eine rechtssichere, transparente Abwicklung.
Warum ein Anwalt beim Immobilienkauf in Spanien unerlässlich ist
In Spanien erfolgt der Kauf häufig auf Basis eines privaten Vorvertrags (Contrato de Arras), bevor überhaupt ein Notartermin stattfindet. Bereits mit Unterzeichnung dieses Vertrags entstehen bindende Verpflichtungen.
Typische Risiken ohne anwaltliche Prüfung:
Diese Risiken lassen sich durch eine strukturierte Due-Diligence-Prüfung vorab vermeiden.
Meine Leistungen beim Immobilienkauf in Spanien
Ich begleite Sie umfassend und persönlich:
Rechtliche Prüfung der Immobilie
- Aktueller Grundbuchauszug (Nota Simple)
- Katasterdaten
- Prüfung auf Belastungen und Dienstbarkeiten
- Prüfung baurechtlicher Situation (in Abstimmung mit Architekten)
Vertragsprüfung und Vertragsgestaltung
- Prüfung des Arras-Vertrags
- Anpassung der Vertragsklauseln
- Absicherung von Anzahlungen
- Regelung von Inventar und Mobiliar
Steuerliche Begleitung
- In Zusammenarbeit mit unserer angeschlossenen Gestoría
- Berechnung der Grunderwerbsteuer (ITP)
- Steuererklärungen nach Beurkundung
- Eintragung im Grundbuch
Begleitung bis zur Eigentumsumschreibung
- Koordination mit Notar
- Prüfung der Kaufpreiszahlung
- Sicherstellung der lastenfreien Übergabe
Immobilienkauf auf Mallorca – besondere Risiken
Mallorca weist aufgrund seiner Lage und Bauhistorie besondere rechtliche Herausforderungen auf:
Gerade hier ist eine präzise rechtliche Prüfung entscheidend.
Ablauf der anwaltlichen Begleitung
Übersendung der Objektunterlagen
Anforderung fehlender Dokumente vom Verkäufer
Rechtliche Analyse
Vertragsgestaltung / Vertragsanpassung
Vorbereitung Notartermin
Steuerliche Abwicklung
Grundbucheintragung
Transparente Kommunikation. Klare Handlungsempfehlungen. Keine Überraschungen.
Häufige Fragen
Brauche ich als Deutscher einen Anwalt beim Immobilienkauf in Spanien?
Ja. Der spanische Notar beurkundet den Willen der Parteien, führt keine rechtlichen Prüfungen durch, schreibt nicht im Grundbuch um.
Welche Steuern fallen beim Kauf an?
Beim Zweiterwerb, also gebrauchten Immobilien, je nach Region beträgt die Grunderwerbsteuer (ITP) zwischen 6 % und 13 % des Kaufpreises. Beim Neubau 10% MwSt. (IVA) und 1-2% je nach Region Stempelsteuer (AJD).
Wie lange dauert die Abwicklung?
In der Praxis zwischen vier und acht Wochen, abhängig von Dokumentenlage und Finanzierung.
Was kostet die anwaltliche Begleitung?
Die rechtliche Betreuung erfolgt im Rahmen einer pauschalen Gesamtbegleitung des Immobilienkaufs.
Für wen ich tätig bin
Käufer aus Deutschland, Österreich und der Schweiz
Kapitalanleger
Familien mit Zweitwohnsitz in Spanien
Erbengemeinschaften
Warum Willner Legal?
Über 20 Jahre juristische Erfahrung
Doppelqualifikation Deutschland & Spanien
Kanzleisitz in Palma de Mallorca
Zweigstelle in Nordspanien (Galicien)
Mitglied der Deutsch-Spanischen Juristenvereinigung (DSJV) und Deutsch-Nordischen Juristenvereinigung (DNJV)
Persönliche Betreuung
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