Praxisfall

Praxisfall: Als Wohnhaus verkauft, im Grundbuch als Garage eingetragen

Zurück zu Fachartikeln 3. Februar 2026

Eine notarielle Erklärung allein ersetzt keine baurechtliche und grundbuchrechtliche Legalisierung einer Nutzung als Wohnraum.

In einem Mandat wurde ein charmantes Dorfhaus angeboten. Die Unterlagen zeigten jedoch: Im Grundbuch war nur eine Garage eingetragen.

Die Verkäufer legten eine notarielle Erklärung vor. Diese dokumentiert die Erklärungen der Beteiligten, ersetzt aber nicht die notwendige Umwidmung und baurechtliche Genehmigung.

Nach Prüfung war eine Legalisierung grundsätzlich möglich, aber wirtschaftlich nicht sinnvoll. Die Mandanten konnten das Kostenrisiko rechtzeitig erkennen und vom Kauf Abstand nehmen.